Sicherheit

1. Entsorgungssicherheit

 


2. Höchste Verarbeitungssicherheit

Das Ziel: Verwertung vor Beseitigung

Bei der Veredelung von Agrarrohstoffen zu Lebensmitteln und deren Verzehr bleiben Teile der organischen Substanz als Neben- bzw. Reststoffe zurück. Sowohl den Betrieben aus dem Lebensmittelhandel als auch gastronomischen Einrichtungen aller Art muss aus seuchenhygienischen und Umweltschutzgründen und zur Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften eine hygienisch unbedenkliche, kostengünstige und möglichst vollständige Verwertung der Nahrungsmittel- und Speisereste zugesichert werden.
 
Die „Vernichtung“ von ehemalig hochwertigen Lebensmitteln auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen kann und darf nur das allerletzte Mittel zum Zweck sein – dies aber nur unter Berücksischtigung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Wenn Sie ein Zertifikat für eine bestimmte Niederlassung benötigen, dann schicken Sie uns bitte eine Mail an: info@refood.de

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