Hiermit informieren wir gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der 12. BImSchV Störfall-Verordnung:

Die 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) – besser bekannt als Störfall-Verordnung – regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in Industrie- und Gewerbebetrieben. Ziel der Verordnung ist es, schwere Unfälle (Störfälle) zu verhindern und mögliche Folgen für Menschen, Umwelt und Sachgüter zu minimieren.